Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Verträge mit dem Heimatcamping Lemgo GmbH, Regenstorstraße 10, 32657 Lemgo
gültig für Neubuchungen ab dem 01.11.2024
Die Geschäftsbedingungen sind wie folgt gegliedert:
A. Geltungsbereich
B. Allgemeine Bedingungen
C. Besondere Bedingungen sonstige Unterkünfte durch Zustandekommen des Vertrages
E. Schlussbestimmungen
A.GELTUNGSBEREICH
Für die Vertragsbeziehung zwischen uns und Ihnen gelten die nachfolgenden Bedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Abgabe Ihres Buchungswunsches gültigen Fassung.
Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit Ihnen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. Mündliche oder fernmündliche Nebenabreden sind nur nach unserer Bestätigung in Schrift- oder Textform wirksam.
B. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
§ 1 Preise und Zahlungsmodalitäten
(1) Alle Preise verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die verbindliche Buchung erfolgt direkt nach der Zahlung des Preises bzw. einer Anzahlung in Höhe von 50 % pro gebuchter Buchungsoption.
§ 2 Rücktritt/Umbuchung
(1) Sie sind berechtigt, jederzeit ohne Angabe von Gründen, von dem Vertrag zurückzutreten (Stornierung). Die Rücktrittserklärung hat die Textform zu wahren.
(2) Es fallen für sämtliche Buchungen und alle Buchungsoptionen die folgenden Stornierungsgebühren an:
- bei Stornierungen bis 8 Tage vor Anreise: 0 Prozent des bestätigten Gesamtpreises,
- bei Stornierungen 7 Tage vor Anreise bis zum gebuchten Anreisetag: 80 Prozent des bestätigten Gesamtpreises.
Maßgeblich für die Bestimmung des Zeitpunktes der Stornierung ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei uns.
Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass der Anspruch, bspw. infolge ganzer oder teilweise Neuvermietung des Objekts, nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
(4) Eine kostenfreie Umbuchung kann einmalig innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr bis zu 8 Tage vor der geplanten Anreise vorgenommen werden.
(5) Bei Nichtanreise oder vorherige Abfahrt sind Sie zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Preise verpflichtet.
(6) Wir können von dem Vertrag vor dem gebuchten Anreisetag zurücktreten, wenn die Buchungsoption vor dem gebuchten Anreisetag aufgrund unvorhersehbarer außergewöhnlicher Ereignisse, welche auch mit der nach den Umständen des Einzelfalles zumutbaren Sorgfalt nicht abgewendet werden können, wie bspw. Krieg, Terrorakte, innere Unruhen, Naturgewalten, Unfälle, Epidemien, Pandemien und vergleichbare Ausbrüche von Seuchen sowie Krankheiten, Streiks und Aussperrungen, nicht zur Verfügung gestellt werden kann. In diesem Fall werden Ihnen alle bezahlten Beträge zurückerstattet; In diesem Fall verpflichten wir uns, Sie unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Buchungsoption zu informieren. Weitergehende Ansprüche werden nach Maßgabe des § 3 Abs. 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen.
§ 3 Gewährleistung, Haftung des Anbieters
(1) Wir haften für Mängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachstehend etwas anderes vereinbart ist.
(2) Schadensersatzansprüche, gleich welcher Art, einschließlich solcher aus vorvertraglicher Beratung und unerlaubter Handlung, sind beschränkt auf Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist
§ 4 Allgemeine Regeln zur Nutzung des Campingplatzes
(1) Anmeldung / Betreten des Platzes / Verantwortlichkeit für Dritte
Das Betreten des Campingplatzes ist Ihnen und Ihren Besuchern nur nach vorheriger Anmeldung an der Rezeption bzw. via online Buchung gestattet. Sollten Sie während Ihres Aufenthaltes Besuch empfangen, so bitten wir um Anmeldung vor dem Betreten des Campingparks und die Begleichung der gültigen Besuchergebühren. Selbstverständlich können auch Sie Ihren Besuch anmelden. Aufenthalte von Jugendlichen unter 18 Jahren sind nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet.
Der Campingpark liegt direkt am Fluss Bega. Bitte weisen Sie Ihre Kinder auf die Gefahren von Gewässern hin und beaufsichtigen Sie Ihre Kinder entsprechend. Eine Haftung für Unfälle und Verletzung sowie für abhanden gekommenes oder beschädigtes Eigentum wird nach Maßgabe des § 3 Abs. 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen.
Wenn alle Rücksicht nehmen und die Regeln des Zusammenlebens beachten, steht einem angenehmen und erholsamen Aufenthalt auf unserem Campingplatz nichts im Wege.
(2) An- und Abreise
Die zugewiesene Stellfläche steht Ihnen am Anreisetag ab 12.00 Uhr zur Verfügung. Eine Anreise ist nur außerhalb der Ruhezeiten (vgl. § 4 Absatz (4)) möglich.
Mit Rücksicht auf andere Gäste bitten wir Sie, am Tag der Abreise mit dem Abbau des Zeltes und des Wohnwagens nicht vor 7.00 Uhr zu beginnen.
Bitte räumen Sie den Stellplatz bis 11:30 Uhr.
(3) Stellflächen
Der Campingplatz ist in Stellflächen eingeteilt, die nummeriert und gekennzeichnet sind. Sie tragen dafür Sorge, dass die Ihnen zugedachte Stellfläche eingehalten wird.
Einfriedungen und das Ziehen von Gräben sind auf den Stellflächen nicht zulässig. Bitte verzichten Sie auf Folien und luftundurchlässige Vorzeltteppiche, damit auch die nächsten Gäste einen schönen Rasen vorfinden.
(4) Ruhezeiten / Störender Lärm
Besonders am Herzen liegt uns die Ruhe unserer Gäste. Sollten Sie die Nachtruhe stören, sehen wir uns leider gezwungen einen Platzverweis auszusprechen.
Durch die zentrale Lage in der Innenstadt, bitten wir die Ruhezeiten von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr im Interesse aller Gäste und unserer Nachbarn, einzuhalten.
Fahrzeugverkehr auf dem Platz soll in dieser Zeit vermieden werden. Gibt es einen dringenden Grund, in dieser Zeit den Platz zu verlassen, ist dies nach Rücksprache mit der örtlichen Campingplatzleitung oder bei Gefahr in Verzug selbstverständlich möglich. Eine entsprechende Notfallnummer finden Sie in bzw. an den Sanitärgebäuden.
(5) Ordnung / Sauberkeit
Unsere Gäste legen Wert auf einen gepflegten Campingplatz. Deshalb bitten wir Sie, Ihren Stellplatz sauber zu halten. Nutzen Sie bitte die Möglichkeit Ihr Schmutzwasser in die vorhandenen Ausgüsse zu entleeren. Helfen Sie uns Müll zu vermeiden, den anfallenden Müll zu sortieren und diesen in den dafür vorgesehenen Behältern im Recyclingbereich zu entsorgen.
(6) Haustiere
Hunde, mit Ausnahme von Kampfhunden im Sinne des § 3 LHundG NRW, sind auf unserem Platz willkommen. Lieber Hundebesitzer, bitte denken Sie daran, dass es viele Kinder und Erwachsene gibt, die Angst vor Hunden haben. Führen Sie Ihren Hund bitte nur an der Leine und lassen Sie ihn nicht freilaufen, auch nicht auf Ihrem Standplatz. Sollte Ihr Hund sein Geschäft einmal auf dem Gelände des Campingplatz verrichten, entfernen Sie die Bescherung bitte sofort. Wenn Sie keine Tüte zur Verfügung haben, finden Sie diese an den Sanitärgebäuden. Bitte nehmen Sie besondere Rücksicht auf Kinder, für diese kann ein Hund sehr gefährlich werden.
(7) Fahrzeuge
Mit Rücksicht besonders auf unsere kleinen Gäste dürfen Fahrzeuge nur auf gekennzeichneten Wegen und nur im Schritttempo mit 10 Km/h bewegt werden. Wege und Zufahrten sind immer freizuhalten. Bitte vermeiden Sie unnötige Fahrten mit dem Auto. Fahrzeuge der Gäste dürfen nur auf dem zugewiesenen Stellplatz abgestellt werden.
Pro Stellplatz ist nur ein Fahrzeug zulässig. Zusätzliche Fahrzeuge können nur akzeptiert werden, wenn diese angemeldet sind und ausreichend Platz vorhanden ist. Lieferwagen und LKW sind nur nach vorheriger Absprache gestattet. Mofas und Motorroller dürfen auf dem Platz nicht gefahren werden.
(8) Grillen / offenes Feuer
Grillen ist grundsätzlich erlaubt, jedoch nur in einem dafür vorgesehenen Grill. Lagerfeuer dürfen am offiziellen Lagerfeuerplatz gemacht werden. Sollte es in den letzten Tagen oder Wochen ungewöhnlich trocken gewesen sein, wird das Grillen aus Sicherheitsgründen ausdrücklich verboten, insbesondere aufgrund des hohen Baumbestandes. Grillen mit Gas ist weiterhin erlaubt, jedoch muss jederzeit ausreichend Wasser zum Löschen bereitgehalten werden, um mögliche Brandgefahren sofort eindämmen zu können.
(9) Hausrecht
Bei groben Verstößen gegen die Platzordnung werden wir im Interesse aller Gäste eine Verwarnung aussprechen. Im Wiederholungsfall müssen wir leider einen Platzverweis aussprechen. Sollten Sie die Nachtruhe stören oder Hunde frei auf dem Platz laufen lassen, sehen wir uns leider gezwungen, einen Platzverweis ohne vorherige Verwarnung auszusprechen. In diesem Fall sind 90 % des vereinbarten Preises zu bezahlen. Die Manager des Campingplatzes nehmen das Hausrecht wahr und können jederzeit ein Aufenthaltsverbot aussprechen.
Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
(10) Gewerbeausübung
Der Campingplatz ist ein reiner Urlaubsplatz. Ein Aufenthalt über den normalen Urlaubszeitraum hinaus ist nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung möglich. Handel, Verkauf, Werbung, ob geschäftlicher, politischer oder religiöser Art, sind auf dem Campingplatz und vom Campingplatz aus, nicht gestattet.
(11) Müllentsorgung
Bitte entsorgen Sie Ihren Müll an der Recycling-Station. Die Behälter für die einzelnen Wertstoffe sind eindeutig gekennzeichnet. Bitte denken Sie an die entstehenden Kosten, die auch an Sie weiter gegeben werden müssen, wenn der Müll unsortiert abgegeben wird. Das Mitbringen von Hausmüll führt zum Platzverweis.
(12) Wasserzapfstellen
Wasserzapfstellen dürfen aus Gründen der Hygiene nicht verändert werden. Die Armaturen dürfen nicht mit Anbauteilen versehen werden. Das Entsorgen von Abwasser an den Wasserstellen ist strengstens untersagt. Zuwiderhandlungen können zum Platzverweis führen.
(14) Abwasser-/Fäkalienentsorgung
Bitte entsorgen Sie Abwasser in die dafür vorgesehenen Ausgüsse. Das Versickernlassen von Abwasser ist nicht gestattet. Für Fäkalien stehen ebenfalls spezielle Ausgüsse zur Verfügung. Bitte verwenden Sie nur Sanitärflüssigkeiten, die biologisch abbaubar sind.
(14) Strom- / Gasanlagen
Die elektrischen Anschlüsse dürfen nicht verändert werden. Die Gasanlagen in allen Campingfahrzeugen müssen alle zwei Jahre auf Dichtigkeit überprüft werden. Wir behalten uns vor, den Aufenthalt von der Vorlage einer Prüfbescheinigung abhängig zu machen. Bei Zuwiderhandlungen übernehmen wir keine Haftung für evtl. auftretende Schäden.
Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unser gesetzlicher Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels notwendig ist.
C. Schlussbestimmungen / Hinweise zur Datenverarbeitung
§ 1 Datenverarbeitung
Wir erheben im Rahmen der Abwicklung von Verträgen personenbezogene Daten Ihrer Person und von ggf. weiteren Vertragspartnern. Ohne Ihre Einwilligung erheben wir Bestands- und Nutzungsdaten, verarbeiten oder nutzen diese nur, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung erforderlich ist.
Im Übrigen verweisen wir auf unsere Datenschutzbestimmungen abrufbar unter: https://heimatcamping-lemgo.de/datenschutzerklaerung
§ 2 Schlussbestimmungen
(1) Auf Verträge zwischen uns und Ihnen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(2) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.