Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Verträge mit dem Heimatcamping Lemgo GmbH, Regenstorstraße 10, 32657 Lemgo
gültig für Neubuchungen ab dem 01.04.2025
Die nachfolgenden Vertragsbedingungen regeln umfassend die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen der Heimatcamping-Lemgo GmbH, als Betreiber des Stellplatzes und dem Stellplatzgast.
Für die vertraglichen Leistungen gelten ausschließlich die für den Reisezeitraum gültigen Drucksachen. Telefonische Absprachen, Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen, gleich welcher Art, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und Bestätigung durch den Stellplatzbetreiber.
Mit dem Befahren des Stellplatzes nimmt der Stellplatzgast den Abschluss eines Stellplatzvertrages verbindlich an. Der Stellplatzvertrag kommt mit dem Eingang der Zahlung zustande.
Bei Online-Buchungen gelten folgende Bedingungen: Buchungen sind verbindlich und können nach der Bestätigung nicht mehr storniert werden. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Erstattung, unabhängig von der Stornierung der Buchung durch den Kunden. Sollte der Kunde die gebuchte Leistung nicht in Anspruch nehmen, bleibt der volle Preis fällig. Der Stellplatzvertrag kommt mit dem Eingang der Zahlung zustande.
Die Stellplatzordnung ist Teil dieser AGB und erhält seine Wirkung bereits beim Einfahren auf den Wohnmobilstellplatz.
Der gesamte Mietbetrag für die vom Stellplatzgast gewählte Aufenthaltsdauer ist im Voraus zu bezahlen. Der Beleg ist deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe auszulegen.
Die aktuelle Stellplatzgebühr finden sie im Buchungsportal und am Check In Terminal vor Ort. Die Anreise ist ab 12:15 Uhr möglich oder ab 0:00 des gebuchten Anreisetages, falls noch freie Plätze vorhanden sind. Sie endet am Abreisetag um 12:00 Uhr. Bei einer verspäteten Abreise, nach 12:00 Uhr, wird eine weitere Übernachtung fällig.
Der Stellplatzgast erhält mit der Buchung das Recht auf einen Stellplatz in der von ihm vorbezahlten Aufenthaltszeit. Die Stromversorgung, das Frischwasser und die Entsorgung von Grauwasser und der Chemietoilette werden über SmartCard System gesondert abgerechnet. Strom wird nach Verbrauch mit 0,80€ je Kilowattstunde abgerechnet. Frischwasser und Duschwasser wir nach Zeit abgerechnet (ab Inbetriebnahme des finalen Sanitärhauses). Die Tarife entnehmen sie den Displays an den entsprechenden SmartCard Lesegeräten
Wenn der Stellplatzgast die Stellplatzgebühr nicht oder nicht ausreichend bezahlt, sind eine Aufwandspauschale von 50 Euro/pro Tag und weitere anfallende Kosten zur Abfrage des amtlichen Kennzeichens beim Kraftfahrtbundesamt fällig. Der Stellplatzgast bestätigt, dass die persönlichen Angaben korrekt sind. Der Stellplatzgast erkennt durch die Bezahlung der Miete die AGB einschließlich an.
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Stellplatzvertag ist das für den Stellplatz zuständige Gericht. Sollten einzelne Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.
Platzordnung der Heimatcamping-Lemgo GmbH, für den Reisemobilstellplatz am Standort Regenstorstrasse 10 in Lemgo
I). Vorbemerkung:
Herzlich Willkommen auf dem Reisemobilstellplatz am Standort Lemgo. Betreiber des Stellplatzes ist die Heimatcamping-Lemgo GmbH.
Der Stellplatz ist ausgestattet mit Stromsäulen für 24 Reisemobile und 2 Gigalinern, einer Ver- und Entsorgungsstation und Sanitäranlagen.
Um Ihnen einen angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir Sie folgende Regeln einzuhalten. Mit der Benutzung dieses Stellplatzes kommt ein Vertrag zu den nachstehenden Bedingungen zustande. Die Nutzer erkennen diese Stellplatzordnung an.
II). Nutzung:
· Die Zufahrt zum Reisemobilstellplatz ist nur den Benutzern des Stellplatzes gestattet.
· Der Reisemobilstellplatz ist nur Reisemobilen und Caravan vorbehalten. Für Zelte sind zur Zeit noch keine Plätze vorgesehen. Das Aufstellen von Vorzelten ist nicht gestattet. Unberechtigt abgestellte Fahrzeuge oder Zelte werden kostenpflichtig entfernt.
· Der Reisemobilstellplatz ist kostenpflichtig. Die Stellplatzgebühr ist am Anreisetag zu entrichten. Das Ticket muss gut sichtbar im Reisemobil hinterlegt werden.
· Die Stellplätze sind unterteilt. Halten Sie sich an die Beschilderungen. Bei „Doppelplätzen“ bitte mit der Aufbautür Richtung Rasenfläche einparken. Bei Überschreitung der Parkfläche, ist der Betreiber berechtigt eine Gebühr für die Belegung eines zweiten Stellplatzes zu erheben.
· Vermeiden Sie bitte jede Verunreinigung des Parkplatzes und seiner Umgebung. Der Müll ist in den hierfür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.
·Die Versorgung (Frischwasser) und Entsorgung (Brauchwasser) erfolgt ausschließlich über die Ver- und Entsorgungsanlage. Das Entleeren der Chemie-Toiletten ist nur an der dafür vorgesehenen Stelle vorzunehmen. Anfallendes Abwasser aus dem Betrieb der Reisemobile darf nur in den dafür vorgesehenen vollautomatischen Entsorgungsstation entleert werden. Schmutzwasser darf nicht in die Umwelt gelangen. Das Waschen der Fahrzeuge ist auf dem Platz untersagt.
·Die Nutzung von Generatoren ist untersagt. Bei Strombedarf nutzen Sie bitte die vorhandenen Stromsäulen.
· Bitte beachten Sie, dass die Plätze um die Bäume herum gewisse Risiken durch herabfallendes Laub und Zweige bergen; hierfür übernehmen wir keine Haftung.
· Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflicht aller Nutzer des Reisemobilstellplatzes. Alle Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln. Der Stellplatz ist nach der Nutzung sauber zu hinterlassen. Anfallender Müll kann kostenfrei in die dafür vorgesehenen Tonnen entsorgt werden. Bitte benutzen Sie unsere Container in der Nähe der Ausfahrt.
· Tierhalter haben dafür Sorge zu tragen, dass andere Stellplatzgäste nicht belästigt werden. Hunde jeder Größe müssen ständig angeleint gehalten werden. Das „Gassi -Führen“ ist nur außerhalb des Wohnmobilstellplatzes gestattet. Bitte Hundekot umgehend beseitigen.
· Das Umgrenzen der Stellplätze mit Einfriedungen ist untersagt. Der Stellplatz ist von dem Benutzer vor seinem Weggang vollständig wieder in Ordnung zu bringen. Das Freihalten von Stellplätzen ist untersagt.
· Grillen ist erlaubt, jedoch nur in einem dafür vorgesehenen Grill. Lagerfeuer dürfen am offiziellen Lagerfeuerplatz gemacht werden. Sollte es in den letzten Tagen oder Wochen ungewöhnlich trocken gewesen sein, wird das Grillen aus Sicherheitsgründen ausdrücklich verboten, insbesondere aufgrund des hohen Baumbestandes. Grillen mit Gas ist weiterhin erlaubt, jedoch muss jederzeit ausreichend Wasser zum Löschen bereitgehalten werden, um mögliche Brandgefahren sofort eindämmen zu können. Es besteht auf jedem Stellplatz Feuerlöscher-Pflicht.
·Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die anderen Gäste und Nachbarn und vermeiden Sie ruhestörenden Lärm. Insbesondere ist die Nachtruhe ab 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr einzuhalten. Stellen Sie Radio, Fernsehgerät, usw. immer so leise, dass Sie andere nicht stören. Feuerwerkskörper und Böller sind auf dem Stellplatz verboten und dürfen nicht gezündet werden.
·Der Platz darf nur von haftpflichtversicherten und angemeldeten / zugelassenen Fahrzeugen genutzt werden. Benutzen und Befahren erfolgt auf eigene Gefahr. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 10 km/h.
· Der Platz ist unbewacht. Jegliche Schadenersatzansprüche gegen die Betreiber sind ausgeschlossen.
· Zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit auf dem Wohnmobilstellplatz ist die Ausübung eines Gewerbes sowie jeglicher Verkauf und Schaustellungen verboten; Ausnahmen gestattet die Heimatcamping-Lemgo GmbH.
· Der Betreiber ist in Ausübung des Hausrechtes berechtigt, Personen des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf dem Reisemobilstellplatz und im Interesse der Stellplatzgäste erforderlich scheint. Den Weisungen des Personals des Betreibers muss Folge geleistet werden, insbesondere bezüglich der Aufstellung der Fahrzeuge.
· Mit dem Abstellen des Reisemobils oder Caravan akzeptieren Sie unsere Platzordnung.
Schlussbestimmungen / Hinweise zur Datenverarbeitung
§ 1 Datenverarbeitung
Wir erheben im Rahmen der Abwicklung von Verträgen personenbezogene Daten Ihrer Person und von ggf. weiteren Vertragspartnern. Ohne Ihre Einwilligung erheben wir Bestands- und Nutzungsdaten, verarbeiten oder nutzen diese nur, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung erforderlich ist.
Im Übrigen verweisen wir auf unsere Datenschutzbestimmungen abrufbar unter: https://heimatcamping-lemgo.de/datenschutzerklaerung
§ 2 Schlussbestimmungen
(1) Auf Verträge zwischen uns und Ihnen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(2) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
C. Schlussbestimmungen / Hinweise zur Datenverarbeitung
§ 1 Datenverarbeitung
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§ 2 Schlussbestimmungen
(1) Auf Verträge zwischen uns und Ihnen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(2) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.